1. Erfolg in der Heilpraktikerprüfung
Die Erlaubniserteilung nach § 1 des Heilpraktikergesetzes ist die rechtliche Grundvoraussetzung für den Beruf des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin.
Die Ausbildung an der Arcana-Heilpraktikerschule mit einer breit gefächerten Ausbildung in Grundlagen- und Diagnostikfächern soll die Heilpraktikerprüfung erfolgreich absolvierbar machen.
Eine umfassende Prüfungsvorbereitung auf die schriftliche und mündliche Heilpraktiker-Überprüfung soll eine hohe Erfolgsquote in den Überprüfungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen möglich machen.
2. Schnelle Aufnahme einer Praxistätigkeit
Durch die umfassende Ausbildung der therapeutischen Fächer sind Absolvent*innen der Arcana-Heilpraktikerschule in der Lage, direkt nach dem Bestehen der Heilpraktikerüberprüfung eine Praxistätigkeit aufzunehmen.
Die Aufnahme der Praxistätigkeit kann in einer eigenen Naturheilpraxis erfolgen oder in Form einer angestellten Tätigkeit in einer Naturheilpraxis, einem Wellnesszentrum u.a.
3. Hohe medizinische, therapeutische und ethische Qualifikation
Basierend auf dem berufspolitischen Leitbild einer Heilpraktikerausbildung auf einem hohen Niveau und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der Heilpraktiker*innen mit der gleichen Sorgfaltspflicht ausgebildet sein sollten, sich entsprechend fortbilden müssen und auch Patient*innen entsprechend aufklären müssen, wie dies bei praktischen Ärzt*innen der Fall ist, hat der Fachverband die Anforderungen an die Ausbildung der Arcana-Heilpraktikerschule auf einem hohen Niveau festgelegt.
Die ethische Qualifikation orientiert sich an der Berufsordnung für Heilpraktiker*innen und der Ethikerklärung des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker. Dazu gehören der Umgang zwischen Heilpraktiker*innen und Patient*innen und zwischen Heilpraktiker*innen untereinander.